Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandtteil aller Verträge mit 3DXXL, Inh. Binjam Gebre. Abweichende Bedingungen zwischen den Parteien, sind nur gültig, sofern sie schriftlich festgehalten werden.

2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftllicher oder mündlicher Bestätigung von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre verbindlich.

3 Lieferungen; Verzug und Lieferungsmöglichkeit
3DXXL, Inh. Binjam Gebre verpflichtet sich alle vertraglichen Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhergesehen Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze oder Informationsverzögerung seitens des Auftraggebers, unmöglich wird.
Der Ablauf bestimmter Terminvereinbarungen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Frist, bevor er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

4 Datenschutz, Informations- und Stillschweigepflicht
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind.
3DXXL, Inh. Binjam Gebre verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers.
Der Kunde willigt ein, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages Daten über ihn gespeichert, geändert, gelöscht und an eventuell an Dritte übermittelt werden können wie z.b. an Rioprinto UG, da zum Thema 3D Druck 3DXXL nur als Onlinevertrieb tätig ist und die Angebotserstellung für den 3D Druck nur durch Rioprinto UG erstellt und im vollem Umfang verantwortet wird.

5 Preise und Zahlungsbedingungen
Mit der Auftragserteilung hat 3DXXL, Inh. Binjam Gebre ein Anspruch auf eine Anzahlung in Höhe von 25% des Auftragsvolumens.
Die Rechnungen von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre sind prompt netto Kasse ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Lieferantenrechnungen haben grundsätzlich ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung.

Alle Preisangaben von 3DXXL gelten „ab Werk“, ohne Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten und ohne gesetzliche Abgaben im Lieferland.

Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Bei einer Online-Bestellung werden diese im Warenkorb berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt, bei schriftlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen und der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Wunsch des Auftraggebers oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen.

Verpackungen werden Eigentum des Auftraggebers.

Für Nachbestellungen sind die Preise neu zu vereinbaren.

5.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Ware an die vom Auftraggeber angegebene Adresse geliefert oder versandt.

5.2. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt oder beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Bei Versendung von Daten ist der Zeitpunkt der Absendung für den Gefahrübergang maßgebend.

5.3. Verzögert sich die Versendung der Ware aus nicht von 3DXXL zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

5.4. Entstehen 3DXXL durch eine solche Verzögerung Mehrkosten, so sind sie vom Auftraggeber zu tragen.

5.5. Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung lt. Lieferschein oder Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

5.6. Bleibt der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Abnahme der Ware länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so kann 3DXXL ihm schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach erfolglosem Fristablauf kann 3DXXL durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und statt der Leistung Schadensersatz verlangen.

5.7. Verweigert der Auftraggeber ernsthaft und endgültig die Abnahme oder ist er offenkundig zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande, so ist eine Nachfristsetzung für den Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.

5.8. Weist die gelieferte Ware nur unwesentliche Mängel auf, ist der Auftraggeber nicht zur Annahmeverweigerung berechtigt.

6 Eigentumsrecht und Urheberschutz

Für die Nutzung von Leistungen 3DXXL, Inh. Binjam Gebre, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre erforderlich.

Alle Leistungen von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre und können von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit 3DXXL, Inh. Binjam Gebre darf der Kunde die Leistungen von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre nur selbst nutzen.
Änderungen von Leistungen von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung 3DXXL, Inh. Binjam Gebre und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8 Eigen-Werbung und Referenzen

Soweit nicht anders vereinbart, behält sich 3DXXL, Inh. Binjam Gebre das Recht vor, die erbrachten Dienstleistungen als Referenz im Internet und in anderen Medien zu veröffentlichen.
3DXXL, Inh. Binjam Gebre ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf
3DXXL, Inh. Binjam Gebre und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür
ein Entgeltanspruch zustünde.

9 Gewährleistung und Schadensersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch 3DXXL, Inh. Binjam Gebre schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch 3DXXL, Inh. Binjam Gebre zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre beruhen. Für die ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt 3DXXL, Inh. Binjam Gebre keinerlei Haftung.
Sollten 3DXXL, Inh. Binjam Gebre durch fehlerhafte Leistungen von Lieferanten (Sprecher, Schauspieler, Musiker, Texter, etc.) Kosten entstehen, ist die Agentur berechtigt, diese
unverzüglich dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Eine Lieferantenleistung gilt als erbracht, wenn der Kunde der Agentur diese schriftlich freigegeben hat bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Leistung durch 3DXXL, Inh. Binjam Gebre der Mangel nicht angezeigt wurde. Dem Lieferanten steht ein Nachbesserungsrecht zu.

10 Haftung – Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung von 3DXXL, Inh. Binjam Gebre richtet sich ausschließlich nach den in den AGB´s. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
3DXXL, Inh. Binjam Gebre übernimmt keine Prüfpflicht seitens des Kunden gelieferter Inhalte.

10.1.1. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es sich bei deren Erstellung um eine Reproduktion auf Basis des überlassenen Datenmaterials (Zeichnungen, Bilder) handelt. Bei fehlerhaften und unvollständigen bzw. ungenauen Vorlagen kann die Reproduktion ungenau werden und in Details nicht der Vorlage entsprechen. Unterschiedliche Auffassungen zu Ästhetik und Formgebung bzw. Darstellung begründen keinen Mangel. Ein ästhetischer Wert wird nicht geschuldet. Materialbedingt sind Abweichungen in Form und Farbe möglich und stellen keinen Mangel dar. Aufgrund des Reproduktionsprozesses sind technisch bedingte Abweichungen möglich, auf die 3DXXL keinen Einfluss hat.

10.1.2. Geringfügige Maßabweichungen stellen keinen Mangel dar, eine Haftung von 3DXXL für solche Abweichungen scheidet aus, es sei denn der Kunde gibt bei Auftragserteilung ausdrücklich bestimmte Maße und Toleranzangaben vor und macht diese ausreichend kenntlich.

10.1.3. Die Reproduktionen erheben keinen Anspruch auf Funktionalität und Zweckerfüllung und haben nicht die Eigenschaften von industriefähigen Prototypen, sie erfolgen rein zu Anschauungs- und Dekorationszwecken.

10.1.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Modelle u.a. aus Gips-/Keramik-/ Kunststoff-/ Harzmaterial gefertigt werden. Materialbedingt können daher unter Einwirken von Wasser und Feuchtigkeit Form- und Farbveränderungen auftreten, ebenso sind Farbveränderung bei längerer Sonneneinstrahlung und das Abbrechen kleiner Teile möglich. Auf fehlerhafte Behandlung zurückzuführende Veränderungen der Modelle stellen somit keinen Mangel dar.

10.1.5. 3DXXL übernimmt keine Gewähr dafür, dass sog. Rapid Prototyping Modelle den Anfangszustand hinsichtlich Maßhaltigkeit, Form und Festigkeit beibehalten. 3DXXL weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Modelle auch unter idealen Lagerungsbedingungen bereits innerhalb der ersten drei Wochen ihre Form, Maßhaltigkeit und Festigkeit verändern können. Der Auftraggeber akzeptiert diesen Umstand.

10.1.6. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der technischen Vorgaben (Zeichnungen, CADs etc.) und Daten. Vorgaben und Zulieferungen (auch Datenträger und Datenübertragungen) des Auftraggebers oder eines von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens 3DXXL. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder Vorgaben, die offensichtlich fehlerbehaftet sind.

10.1.7. 3DXXL haftet nicht für Schäden, die aus der Unrichtigkeit der Vorgaben und Daten des Auftraggebers resultieren.

10.1.8. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

10.1.9. Eine Datensicherung erfolgt bei 3DXXL nicht, 3DXXL ist jedoch berechtigt, eine Kopie der Daten anzufertigen und vertraulich aufzubewahren, es sei denn dies wird im Auftragsfall explizit anders vereinbart.

10.2. Bei Erwerb von technischen Geräten: Die in Produktinformationen aufgeführten technischen Daten und Beschreibungen stellen nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften im Rechtssinne dar. Eine solche Zusicherung liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von 3DXXL abgegeben ist.

10.3. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist.

10.4. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und 3DXXL hat die Wahl zur Nacherfüllung, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung von 3DXXL müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt

10.5. Zur Geltendmachung von Mängelansprüchen muss der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein.

10.6. Von festgestellten, erkennbaren Mängeln muss 3DXXL unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Entgegennahme der Lieferung, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung der Mängel.

10.6.1. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und den betroffenen Kaufgegenstand sowie den behaupteten Mangel in nachprüfbarer Weise zu bezeichnen.

10.6.2. Die Bearbeitung der Mängelanzeige durch 3DXXL bedeutet weder eine Anerkennung des Mangels noch einen Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheiten des Kunden.

10.6.3. Der monierte Kaufgegenstand ist erst auf Anforderung von 3DXXL hin an 3DXXL zurückzuschicken.

10.6.4. Der Auftraggeber hat Kosten, die im Rahmen seiner Untersuchung des Kaufgegenstandes entstehen, selbst zu tragen.

10.7. Bei begründeter Mängelrüge ist 3DXXL unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung verpflichtet. In Falle der Mangelbeseitigung hat 3DXXL alle für die Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der mangelhafte Kaufgegenstand an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.

10.8. Sofern eine Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehlschlägt oder 3DXXL nicht innerhalb einer angemessen Frist Nachbesserung oder Ersatzlieferung leistet, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Sofern keine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbart wird oder dringende betriebliche Erfordernisse eine kürzere Frist zwingend erforderlich machen, gilt eine Frist von mindestens 4 Wochen als angemessen.

10.9. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

10.10. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10.11. Ausgenommen von der Gewährleistungsverpflichtung sind Fehler und Schäden, die entstanden sind, weil Fehler vom Auftraggeber nicht angezeigt wurden, der Auftraggeber 3DXXL nicht unverzüglich nach Aufforderung Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, in nicht genehmigter Weise verändert oder nicht den Vorschriften entsprechend behandelt hat ( z.B. Schutz vor Feuchtigkeit und Sonne).

10.12. Die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Mangelfeststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, obliegt dem Auftraggeber.

10.13. Ist 3DXXL aufgrund einer Mängelrüge des Auftraggebers tätig geworden, obwohl kein Mangel vorlag, kann 3DXXL dem Auftraggeber den eigenen Aufwand in Rechnung stellen.

10.14. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch 3DXXL nicht.

11. Produkthaftung

11.1. 3DXXL weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die von 3DXXL gefertigten Modelle nicht als Spielzeug eignen, sie sind daher außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Kleinteile und abgebrochene, z.T. spitze Teile können verschluckt oder kleinste Bruchteile eingeatmet werden. Die verwendeten Farben sind nicht zum Verzehr geeignet.

11.2. Haftet 3DXXL zwingend für durch Fehler eines Produktes verursachte Sach- oder Personenschäden, so gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei der vorstehenden Regelung.

12 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und 3DXXL, Inh. Binjam Gebre ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist Stuttgart. Als Gerichtsstand gilt für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen 3DXXL, Inh. Binjam Gebre und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Stuttgart.
Bei Ungültigkeit von einem oder mehreren Punkten dieser Bedingungen behalten die Übrigen ihre Gültigkeit.

Stand: 20.12.2011

3DXXL – 3D Visualisierung im Raum Stuttgart AGB